Mit der sich abzeichnenden erneuten Pleite in Sachen Bundestagswahlrecht haben die Parteien CDU, CSU und SPD dem Ansehen des Bundestages und der Demokratie beim Thema Wahlrecht einmal mehr erheblichen Schaden zugefügt. Allen drei Parteien ging es mit ihren kaum ernst gemeinten „Kompromissvorschlägen“ der letzten Monate erkennbar nicht darum, ein neues, ausgeglichenes und faires Wahlrecht zu schaffen, sondern ausschließlich um ihren eigenen parteipolitischen Vorteil. So wird es nun vermutlich nicht einmal gelingen, wenigstens für die nächste Bundestagswahl vorübergehend ein neues Wahlrecht zu verabschieden, welches später dann grundlegender hätte verändert werden können. Somit bleibt es beim aktuell gültigen Wahlrecht, das wahrscheinlich schon bei der nächsten Wahl 2021 für eine Aufblähung des Bundestages auf bis zu 800 Sitze oder mehr sorgen wird. Dieser Zustand ist aus drei Gründen auf Dauer unhaltbar:
- Erstens, weil zu viele Abgeordnete die Arbeitsfähigkeit des Bundestages reduzieren: Je mehr Abgeordnete in Ausschüssen und im Plenum sitzen, desto länger müssen die Redezeiten sein, desto mehr Büroräume (oder Container) werden gebraucht und desto schwieriger wird es, gute zwischenmenschliche Beziehungen zueinander aufzubauen, weil man sich ja auch mit so viel anderen Kolleginnen und Kollegen treffen könnte…
- Zweitens, weil die zusätzlichen Abgeordneten die Steuerzahler viele Millionen Euro kosten: Diäten, Pauschalen, Reisekosten, Büros, Mitarbeiter usw. Jeder Abgeordnete kostet rund eine halbe Million Euro jährlich (Datengrundlage: Bund der Steuerzahler, eigene Berechnung). Ein Parlament mit 800 statt der vorgesehen rund 600 Abgeordneten würde uns also die stattliche Summe von von 100 Millionen Euro jedes Jahr zusätzlich kosten!
- Drittens, und dies ist das wichtigste: Auch aus den beiden bereits genannten Gründen sehen viele Leute (der Verfasser dieser Zeilen eingeschlossen) das Scheitern der Wahlrechtsreform sowie den Bläh-Bundestag sehr kritisch. Bedauerlicherweise gibt nun die ganze Problematik den zahlreichen Extremisten, Demokratie-Feinden und anderen finsteren Zeitgenossen die ideale Gelegenheit, kräftig gegen das Parlament, die Parteien und die Demokratie insgesamt zu hetzen. Da ihre Angriffe aber durch das Scheitern der Reform auf einem wahren Kern beruhen – und dies ist immer schon die gefährlichste Art des pauschalisierenden Angriffes gewesen! – werden ihre Tiraden auf fruchtbaren Boden fallen und von genug Mitbürgerinnen und Mitbürgern aufgenommen werden. Für den schon seit vielen Jahren um seine Reputation kämpfenden Bundestag ist dies die denkbar schlechteste Entwicklung.
Doch wie könnten wir aus der Misere kommen? Zunächst ein paar Worte zum Status quo:
Das aktuelle Wahlrecht
Seit langer Zeit haben die Wählerinnen und Wähler bei Bundestagswahlen zwei Stimmen: Zum einen eine Erststimme, mit der sie eine Person auf dem Wahlzettel „direkt“ für den jeweiligen Wahlkreis in den Bundestag wählen. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint, erhält auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag – egal, ob er zu einer Partei gehört und wenn ja, zu welcher. Auch sein oder ihr Stimmenvorsprung ist irrelevant. Ob man also mit 55 Prozent der Stimmen oder 25 Prozent der Stimmen gewählt wird, ist nicht entscheidend. Mit der Zweitstimme wählen die Wähler die Landesliste einer Partei. Erhält die Partei mehr als fünf Prozent der deutschlandweit abgegeben Stimmen, ziehen ihre Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Listenplatzierung ins Parlament ein. Dabei werden jedoch die zuvor direkt gewählten Abgeordneten abgezogen. Erringt eine Partei also durch ihren Zweitstimmenanteil 60 Sitze und wurden bereits 43 ihrer Kandidaten direkt gewählt, ziehen nur noch 17 zusätzliche Listenbewerber ins Parlament ein. Und hier beginnen die Probleme.
Denn eine Partei kann mehr Direktmandate erringen als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustünden. Die „überschüssigen“ Mandate nennt man „Überhangmandate“. Bei der letzten Bundestagswahl errangen etwa die CDU 36, die CSU sieben und die SPD drei Überhangmandate. Um nun aber das „eigentliche“ Wahlergebnis der Zweitstimmen nicht zu verfälschen, gibt es seit 2013 Ausgleichsmandate für diejenigen Parteien, die keine solchen Überhangmandate erhielten. Eigentlich eine gute, sinnvolle Sache. Denn die Zweitstimmen bilden wesentlich besser den Wählerwillen ab als die Erststimme, bei der ja alle Stimmen der unterlegenen Kandidaten unter den Tisch fallen. Das Problem: Um neben dem Mandatsverhältnis zwischen den Parteien auch jenes zwischen den Bundesländern zu erhalten, müssen zusätzlich weitere Ausgleichsmandate vergeben werden, um nicht den lustigen Föderalismus-Proporz aufzuweichen. Im Klartext: Es kann sein, dass wegen eines CSU-Überhangmandats in Bayern zunächst die SPD in Nordrhein-Westfalen ein Ausgleichsmandat bekommt. Weil nun aber Bayern und NRW übermäßig im Bundestag vertreten sind, gibt es nun noch ein Mandat für die FDP in Hessen. Weil nun aber die FDP zu stark vertreten ist, brauchen die Grünen in Hamburg und die AfD in Sachsen auch noch ein Mandat. Und immer so weiter, bis sich eine regelrechte Kaskade aus Überhangs- und Ausgleichsmandaten entwickelt.
Dieser Irrsinn hat dazu geführt, dass bei der Bundestagswahl 2013 gerade einmal vier Überhangmandate, alle für die CDU, ganze 29 (!) Ausgleichsmandate nach sich zogen. Am Ende bekam die CDU für ihre eigenen vier Überhangmandate auch noch 13 Ausgleichsmandate – weil ja sonst alle Bundesländer ohne Überhangmandate benachteiligt gewesen wären! Doch trotz dieser offensichtlichen Idiotie sind alle heutigen Reformvorschläge geplatzt: Eine Verringerung der Wahlkreise wird vor allem von CSU und SPD abgelehnt, ein Beschneiden der Ausgleichsmandate von den kleineren Parteien. Vermutlich wollen alle Beteiligten einfach nicht riskieren, ihre eigenen Mandate oder die ihrer Parteikollegen dadurch zu verlieren, dass der Bundestag durch eine Reform am Ende wirklich spürbar kleiner wird. Was es also braucht, ist eine echte, radikale Reform, die das Problem an der Wurzel packt.
Mein Reformvorschlag
Ich gebe zu: Was folgt, ist ziemlich radikal. Und ungewöhnlich. Aber meine Auffassung ist es, dass wir in der vertrackten Lage, in der wir uns befinden, dringend innovative und dauerhafte Lösungen brauchen. Zugleich ist mein Vorschlag, den ich außerhalb dieses Blogs schon seit Längerem in Diskussionen vertrete, auch eine Chance, unser Wahlrecht grundsätzlich zu entschlacken und demokratischer zu machen. Mein Vorschlag ist dabei zwar wie gesagt radikal, aber simpel. Er besteht aus drei Komponenten:
- 1.) Abschaffung der Wahlkreise
- 2.) Öffnung der Landeslisten
- 3.) Einführung eines Familienwahlrechts
Damit verfolge ich wiederum drei Ziele:
- 1.) Demokratisierung des Wahlrechts
- 2.) Vereinfachung des Wahlrechts
- 3.) Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bundestages
Doch wie genau tragen nun die drei Komponenten meiner Reformidee zur Erreichung der drei Ziele bei?
1.) Die Abschaffung der Wahlkreise
Konkret soll folgendes passieren: Die Wahlkreise werden abgeschafft. Die häufig gehörte Begründung für ihre angebliche Wichtigkeit lautet, die Wählerinnen und Wähler würden sich mit ihrem direkt gewählten Abgeordneten identifizieren. Doch dies ist durch Studien hinreichend widerlegt. Tatsächlich kennt die Mehrheit der Bürger ihre regionalen Abgeordneten nicht. Einer Studie der Landeszentrale für politische Bildung aus NRW zufolge (siehe hier, Seite 22) kannten nur 46 Prozent der Befragten ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten. Und dies dürfte, wie auch die Autorinnen und Autoren der Studie nahelegen, noch zu hoch gegriffen sein. Realistisch scheinen eher 30-35 Prozent zu sein. Dies ist auch einer der zwei Gründe, weswegen das ebenso radikale Gegenmodell zu meinem Vorschlag, nämlich eine Abschaffung der Listen zugunsten der Wahlkreise, nicht zielführend ist. Der andere Grund ist, dass in einem solchen System selbst fähige Kandidatinnen und Kandidaten keine Chance auf Einzug in den Bundestag hätten, wenn sie schlicht im „falschen“ Wahlkreis leben (als Grüner in Cloppenburg, als CDUler in Berlin-Kreuzberg usw.), in dem ihre Partei traditionell schwach abschneidet und sie so selbst bei einem überdurchschnittlichem Ergebnis nicht zum Zuge kämen.
2.) Offene Landeslisten
Tatsächlich wünschen sich aber viele Bürger eine verstärkte Personalisierung ihrer Wahlmöglichkeiten. Hier kommt die zweite Komponente zum Tragen: Obwohl, siehe oben, viele Menschen ihre regionalen Abgeordneten nicht kennen, sieht dies für Politiker insgesamt schon ganz anders aus. Viele Abgeordnete, auch „Nicht-Promis“, haben in bestimmten Bevölkerungsschichten ihre „Fans“, können von diesen aber im aktuellen Wahlrecht kaum gezielt unterstützt werden. Ein Beispiel: Eine Landwirtin aus Wittmund ist sehr zufrieden mit der agrarpolitischen Sprecherin einer bestimmten Partei und würde diese daher gerne unterstützen. Diese kommt aber aus Lüneburg. Unsere Landwirtin hat daher keine Chance, sie gezielt zu wählen: Auf der Landesliste ihrer Partei steht sie vielleicht weit unten, und Lüneburg ist ein ganz anderer Wahlkreis als Wittmund. Öffnete man nun aber die Landeslisten, könnte auch die Landwirtin aus Wittmund ihre bevorzugte Kandidatin aus Lüneburg unterstützen. Ähnlich wie bei einer Kommunalwahl würde nämlich nun hinter jedem Listenkandidaten ein Kreis gedruckt sein, auf dem die Wählerin ihr Kreuz setzen könnte. Auf diese Weise könnten wir auch die unglückliche Debatte über die Sinnhaftigkeit paritätisch zu besetzender Listen (siehe etwa hier) beenden: Wollen Wählerinnen und Wähler gezielt Frauen unterstützen, wären geöffnete Listen dazu die ideale Lösung. Der Einfachheit halber sollten wir aber auf Kumulieren und Panaschieren (also die Möglichkeit, drei oder mehr Stimmen auf mehrere Kandidaten zu verteilen) verzichten: Dies schaffte nur neues Chaos.
3.) Einführung des Familienwahlrechtes
Um das neue Wahlrecht zu vervollständigen, sollten wir zudem dringend über die Einführung eines Familienwahlrechts nachdenken. Tatsächlich ist das Versprechen des Grundgesetzes auf „allgemeine“ Wahlen (Art. 38, Abs. 1 GG) streng genommen nicht erfüllt worden. Kindern und Jugendlichen bleibt ihre Stimme verwehrt, die ihnen eigentlich zustünde. Natürlich ist klar, dass Babys oder (Klein-)Kinder aus naheliegenden Gründen noch nicht in der Lage sind, ihre Stimmen bei Wahlen selbst abzugeben oder sich auch nur eine fundierte Meinung über politische Zusammenhänge zu bilden. Für ihre Eltern, die die Last zusätzlicher Verantwortung für ihre Kinder zu schultern haben, gilt dies aber nicht. Und auch viele 16- und 17-Jährige, das haben nicht nur die jüngeren Ereignisse rund um die Klimaschutzproteste oder die Uploadfilter-Debatten gezeigt, sind politisch „reif genug“ zum Wählen. Zudem darf man schon mit 17 zur Bundeswehr, und auch anderswo arbeiten gehen (und somit Steuern und Abgaben zahlen) darf man schon als Jugendlicher – während umgekehrt einem 40-Jährigen, der nie gearbeitet hat, das Wahlrecht auch nicht entzogen wird. Das in Stammtischkreisen gelegentlich gehörte Gegenargument, das Wahlrecht solle auf Steuerzahlende beschränkt sein, zieht also schon heute nicht.
Wir sollten daher das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre senken. Und, noch wichtiger, den Eltern jüngerer Kinder das Wahlrecht stellvertretend für letztere übertragen. Wie wäre dies zu bewerkstelligen? Relativ einfach ist es bei Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht: Hier erhält der Erziehungsberechtigte alle Stimmen für seine oder ihre Kinder. Bei Paaren mit geteiltem Sorgerecht (also im Regelfall) könnte man wie folgt vorgehen: Bei einer „geraden Kinderzahl“, also etwa zwei oder vier Kindern, teilen sich die Sorgeberechtigten die Stimmen auf: Jeder erhält eine weitere Stimme bei zwei Kindern unter 16 Jahren, jeder zwei Stimmen bei vier Kindern usw. Problematischer sind „ungerade Kinderzahlen“ bei geteiltem Sorgerecht. Hat ein Paar etwa drei Kinder, könnte zwar jeder Erziehungsberechtigte zunächst mal eine Stimme zusätzlich erhalten. Die dritte „Kindestimme“ bliebe aber übrig. Aber auch hier liegt eine gute Lösung auf der Hand: Es wird gelost. Hat ein (im Beispiel heterosexuelles) Paar etwa drei Kinder, erhalten Mutter und Vater je eine Stimme zusätzlich. Die dritte Stimme wird bei der Verlosung nun, sagen wir, zunächst dem Vater zugelost. Der erhält bei der nächsten Wahl also zwei Stimmzettel zusätzlich, die Mutter einen. Von da an wird dann immer gewechselt. Bei der übernächsten Wahl hat also die Mutter zwei Stimmen mehr, der Vater nur eine. Dann geht die dritte Zusatzstimme wieder zurück, und wieder hin, bis das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und selbst wählen darf. Auf diese Weise ist ein faires, generationengerechtes und vor allem wirklich demokratisches Wahlrecht möglich. Denn wer kann heute noch allen Ernstes behaupten, ein kinderloses Doppelverdienerpaar mit hohem Einkommen sollte in unserer Demokratie mehr Stimmen bekommen als eine alleinerziehende Mutter, die die Last der Erziehung dreier Kleinkinder tragen muss und somit nebenbei die solidarische Rentenversicherung am Leben erhält? Ist dies wirklich fair? Eben.
Fazit
Drei Vorschläge, eine Stoßrichtung: Demokratischer, einfacher und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments erhaltend soll das neue Wahlrecht sein. Letzteres wird gewährleistet, weil durch die Abschaffung einer der beiden Stimmen und der Wahlkreise das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate an der Wurzel gepackt und somit im Wortsinne radikal (von lat. „radix“ = Wurzel) gelöst wird. Die Zahl der Abgeordneten bleibt daher konstant. Es wird zudem einfacher zugehen, weil die Wählerinnen und Wähler nur noch eine Stimme haben und die Verwirrung über komplizierte Ausgleichsregelungen zwischen Parteien und Bundesländern der Vergangenheit angehören wird. Und schließlich – und dies ist das Wichtigste – kann der von mir unterbreitete Reformvorschlag durch das Familienwahlrecht und die offenen Listen unser Wahlrecht demokratisieren, den Wählerinnen und Wählern mehr Auswahl ermöglichen und endlich das Versprechen der allgemeinen Wahl erfüllen. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass die hier erläuterten Maßnahmen der beste Weg sind, unser Wahlrecht grundlegend und dauerhaft zu reformieren. Unsere Demokratie sollte es uns wert sein.